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Festlegungen

Unser Schulalltag ist vielfältig. Um gut miteinander lernen zu können, haben wir klare und faire Regelungen definiert, an die wir uns gemeinsam halten.

  1. An Unterrichtstagen erfolgt der Einlass in das Schulgelände 7.45 Uhr durch das Hoftor Eisenbahnstraße. Schülerinnen und Schüler, die verspätet erscheinen, melden sich über die Klingel Jesewitzer Str. 1 im Sekretariat an.
  2. Alle Gäste melden sich im Sekretariat Zimmer 138 persönlich an.
  3. Jugendschutz
    • Schulgelände und Schulgebäude sind Nichtraucherzonen. Dies umfasst Tabakerzeugnisse sowie elektrisch betriebene Rauch- bzw. Verdampferutensilien.
    • Der Besitz sowie Konsum von Cannabisprodukten, gleich in welcher Menge und Form, sind im gesamten schulischen Bereich (Schulgebäude/ Schulgelände/ Schulveranstaltungen nach §26 SchulG) verboten.
    • Suchtmittel (Alkohol/ Betäubungsmittel/ Energy-Drinks) und gewaltverherrlichende sowie gefährliche Gegenstände sind verboten.
  4. Haus- und Hoftüren sind geschlossen zu halten.
  5. Jeder Schüler hat nach Unterrichtsschluss die Schule umgehend zu verlassen.
  6. Beim Verlassen der Zimmer sind die Fenster und die Zimmertüren zu schließen.
  7. Pfleglicher Umgang in den Räumlichkeiten und mit dem Schulinventar ist selbstverständlich.
  8. Dem Nachhaltigkeitsgedanken wird durch generelle Mülltrennung entsprochen.
  9. Im schulischen Bereich (s. Pkt. 3.2) ist angemessene Bekleidung zu tragen.
    • Straßenoberbekleidung gehört mit Unterrichtsbeginn in die Garderobe.
    • Oberbekleidung bedeckt Bauch, Gesäß und Unterwäsche
    • Kapuzen, Mützen o. ä. müssen im Unterricht abgelegt werden
    • religiös begründete Kopfbedeckungen sind gestattet, sofern das Gesicht vollständig unverschleiert bleibt
  10. Ordnungen und Festlegungen für Fachkabinette/ Turnhalle/ Außenbereiche sind einzuhalten.
  11. Unfälle sind Lehrkräften sofort anzuzeigen, entsprechend zu versorgen und zu erfassen.
  12. Sämtliche mobile Endgeräte (Smartphones/ -watches/ Konsolen) von Schülerinnen und Schüler sind im Schulgelände auszuschalten und im Schulrucksack aufzubewahren.
  13. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulhof bedarf für Schülerinnen und Schüler der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
  14. Zur Stärkung der interkulturellen Schulgemeinschaft, der Förderung der Integration und der Vorbeugung von Konflikten sowie Missverständnissen, wird von sämtlichen innerschulischen Akteuren (Schülerinnen und Schüler/ pädagogisches + technisches Personal) während des Unterrichts (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht), in den Pausen und auf dem gesamten Schulgelände die Kommunikation in deutscher Sprache geführt.
  15. Wir erwarten von allen am Schulleben Beteiligten einen sachlichen, wertschätzenden und gewaltfreien Umgang (Sprache/ Handlungen) miteinander.


Geltungsbereich: gesamtes Schulgelände der Adolph-Diesterweg-Schule
Beschluss vom 16. Mai 2024

  • Zuhören – Melden – Sprechen
  • Höfliches, und rücksichtsvolles Miteinander
  • Achten fremden Eigentums
  • Anweisungen befolgen
  • Straßenkleidung und Kopfbedeckungen gehören in bzw. an die Garderoben
  • Handyverbot
  • Unterrichtsmaterial bereit legen
  • Wir gehen im Schulhaus, Flure sind kein Spielplatz
  • Brandschutztüren bleiben offen
  • Schulgelände nach Unterrichtsschluss bzw. nach Arbeitsgemeinschaft oder Freizeitangebot sofort verlassen

Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen.

Grundlagen:

  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Hausordnung
  • Schülerregeln

 

Maßnahmen bei Verstößen:

  • nach 5. Unterrichtsstörung: Schülergespräch, schriftliche Information an die Eltern
  • nach 10. Unterrichtsstörung: Schülergespräch, Festlegen von Erziehungsmaßnahmen, schriftliche Information an die Eltern
  • nach 11. Unterrichtsstörung: Einbeziehung Vertrauenslehrer, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiter, Vertreter der Lehrer und Eltern Vereinbarungen treffen schriftliche Information an die Eltern mit Gesprächstermin
  • nach 12. Unterrichtsstörung: Ordnungsmaßnahme einleiten

Handys und Smartwatches verbleiben während der gesamten Unterrichtszeit in der Schultasche. Die unterrichtende Lehrkraft entscheidet über die Möglichkeit der Nutzung solcher Geräte im Rahmen der Umsetzung von Unterrichtsinhalten.

Grundlagen:

  • Hausordnung
  • Schülerregeln

 

Maßnahmen bei Verstößen:

  • bei erstem Verstoß: mündliche Verwarnung
  • bei zweitem Verstoß: Einzug des Handys oder der Smartwatch durch die Lehrkraft und Rückgabe nach Unterrichtsschluss
  • bei wiederholtem Verstoß: Einzug des Handys bzw. der Smartwatch und Rückgabe an die Personensorgeberechtigen

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Suchtpräventive Maßnahmen und Inhalte finden im Schulalltag ihre Umsetzung.

Grundlagen:

  • Jugendschutzgesetz
  • Hausordnung

 

Maßnahmen bei Verstößen:

  • bei erstem Verstoß: mündliche Verwarnung
  • bei zweitem Verstoß: schriftliche Verwarnung und Androhung einer Ordnungsanzeige
  • bei wiederholtem Verstoß: Erstattung einer Ordnungsanzeige, sowie Erstattung einer Anzeige im Sinne des Jugendschutzgesetzes