Festlegungen
Unser Schulalltag ist vielfältig. Um gut miteinander lernen zu können, haben wir klare und faire Regelungen definiert, an die wir uns gemeinsam halten.
Hausordnung
- An Unterrichtstagen erfolgt der Einlass in das Schulgelände 7.45 Uhr durch das Hoftor Eisenbahnstraße. Schülerinnen und Schüler, die verspätet erscheinen, melden sich über die Klingel Jesewitzer Str. 1 im Sekretariat an.
- Alle Gäste melden sich im Sekretariat Zimmer 138 persönlich an.
- Jugendschutz
- Schulgelände und Schulgebäude sind Nichtraucherzonen. Dies umfasst Tabakerzeugnisse sowie elektrisch betriebene Rauch- bzw. Verdampferutensilien.
- Der Besitz sowie Konsum von Cannabisprodukten, gleich in welcher Menge und Form, sind im gesamten schulischen Bereich (Schulgebäude/ Schulgelände/ Schulveranstaltungen nach §26 SchulG) verboten.
- Suchtmittel (Alkohol/ Betäubungsmittel/ Energy-Drinks) und gewaltverherrlichende sowie gefährliche Gegenstände sind verboten.
- Haus- und Hoftüren sind geschlossen zu halten.
- Jeder Schüler hat nach Unterrichtsschluss die Schule umgehend zu verlassen.
- Beim Verlassen der Zimmer sind die Fenster und die Zimmertüren zu schließen.
- Pfleglicher Umgang in den Räumlichkeiten und mit dem Schulinventar ist selbstverständlich.
- Dem Nachhaltigkeitsgedanken wird durch generelle Mülltrennung entsprochen.
- Im schulischen Bereich (s. Pkt. 3.2) ist angemessene Bekleidung zu tragen.
- Straßenoberbekleidung gehört mit Unterrichtsbeginn in die Garderobe.
- Oberbekleidung bedeckt Bauch, Gesäß und Unterwäsche
- Kapuzen, Mützen o. ä. müssen im Unterricht abgelegt werden
- religiös begründete Kopfbedeckungen sind gestattet, sofern das Gesicht vollständig unverschleiert bleibt
- Ordnungen und Festlegungen für Fachkabinette/ Turnhalle/ Außenbereiche sind einzuhalten.
- Unfälle sind Lehrkräften sofort anzuzeigen, entsprechend zu versorgen und zu erfassen.
- Sämtliche mobile Endgeräte (Smartphones/ -watches/ Konsolen) von Schülerinnen und Schüler sind im Schulgelände auszuschalten und im Schulrucksack aufzubewahren.
- Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulhof bedarf für Schülerinnen und Schüler der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
- Zur Stärkung der interkulturellen Schulgemeinschaft, der Förderung der Integration und der Vorbeugung von Konflikten sowie Missverständnissen, wird von sämtlichen innerschulischen Akteuren (Schülerinnen und Schüler/ pädagogisches + technisches Personal) während des Unterrichts (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht), in den Pausen und auf dem gesamten Schulgelände die Kommunikation in deutscher Sprache geführt.
- Wir erwarten von allen am Schulleben Beteiligten einen sachlichen, wertschätzenden und gewaltfreien Umgang (Sprache/ Handlungen) miteinander.
Geltungsbereich: gesamtes Schulgelände der Adolph-Diesterweg-Schule
Beschluss vom 16. Mai 2024
Schülerregeln
- Zuhören – Melden – Sprechen
- Höfliches, und rücksichtsvolles Miteinander
- Achten fremden Eigentums
- Anweisungen befolgen
- Straßenkleidung und Kopfbedeckungen gehören in bzw. an die Garderoben
- Handyverbot
- Unterrichtsmaterial bereit legen
- Wir gehen im Schulhaus, Flure sind kein Spielplatz
- Brandschutztüren bleiben offen
- Schulgelände nach Unterrichtsschluss bzw. nach Arbeitsgemeinschaft oder Freizeitangebot sofort verlassen
Unterrichtsstörung
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen.
Grundlagen:
- UN-Kinderrechtskonvention
- Hausordnung
- Schülerregeln
Maßnahmen bei Verstößen:
- nach 5. Unterrichtsstörung: Schülergespräch, schriftliche Information an die Eltern
- nach 10. Unterrichtsstörung: Schülergespräch, Festlegen von Erziehungsmaßnahmen, schriftliche Information an die Eltern
- nach 11. Unterrichtsstörung: Einbeziehung Vertrauenslehrer, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiter, Vertreter der Lehrer und Eltern Vereinbarungen treffen schriftliche Information an die Eltern mit Gesprächstermin
- nach 12. Unterrichtsstörung: Ordnungsmaßnahme einleiten
Handy- und Smartwatch-Nutzung
Handys und Smartwatches verbleiben während der gesamten Unterrichtszeit in der Schultasche. Die unterrichtende Lehrkraft entscheidet über die Möglichkeit der Nutzung solcher Geräte im Rahmen der Umsetzung von Unterrichtsinhalten.
Grundlagen:
- Hausordnung
- Schülerregeln
Maßnahmen bei Verstößen:
- bei erstem Verstoß: mündliche Verwarnung
- bei zweitem Verstoß: Einzug des Handys oder der Smartwatch durch die Lehrkraft und Rückgabe nach Unterrichtsschluss
- bei wiederholtem Verstoß: Einzug des Handys bzw. der Smartwatch und Rückgabe an die Personensorgeberechtigen
Rauchverbot
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Suchtpräventive Maßnahmen und Inhalte finden im Schulalltag ihre Umsetzung.
Grundlagen:
- Jugendschutzgesetz
- Hausordnung
Maßnahmen bei Verstößen:
- bei erstem Verstoß: mündliche Verwarnung
- bei zweitem Verstoß: schriftliche Verwarnung und Androhung einer Ordnungsanzeige
- bei wiederholtem Verstoß: Erstattung einer Ordnungsanzeige, sowie Erstattung einer Anzeige im Sinne des Jugendschutzgesetzes