Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)
Der MSD versteht sich als Teil eines multiprofessionellen Teams, das an den Schulen tätig ist, um inklusive Bildungsangebote zu schaffen und dadurch zur Verbesserung der Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler beizutragen.
Funktion
Anliegen
Das Anliegen ist es, die Schulen zu sensibilisieren, Lernrisiken und kritische Stellen in der Lernentwicklung rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig Förderung anzubieten.
Anträge
Anträge an den MSD zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs von allgemeinbildenden Schulen oder Personensorgeberechtigten betreffen insbesondere Erstanträge:
- zum Zeitpunkt des Schuleintritts
- im Einzelfall nach der Schuleingangsphase
- bei beabsichtigten Schulwechseln
- bei beabsichtigten Entscheidungen zu curricularen Förderungen
- bei beabsichtigten Aufhebungen eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs
Im Schuljahr 2023/2024 wird die gestufte Einführung des neuen Fachverfahrens DigiDuF vollzogen. Alle Vorgänge des Verfahrens zur sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung – von der Beratung über Antrag, Gutachten und Bescheid bis zur Dokumentation der Förderprozesse – erfolgen zukünftig digital.
Aufgaben
Die Lehrkräfte des MSD nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
[Bitte beachten Sie: Eine Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.]
Beratung von Lehrkräften und Eltern zum sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen
Beratung von Lehrkräften und Eltern zu Bildungsmöglichkeiten/Abschlüssen einschließlich der inklusiven Unterrichtung
Beratung von Lehrkräften und Eltern zur Förderung (Möglichkeiten, Förderziele)
Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Lernen
Erstellung förderpädagogischer Gutachten (Feststellungsverfahren im Auftrag des Landesamtes für Schule und Bildung)
Antrag stellen
Bitte beachten Sie die Zeitschiene:
- Beratungsanträge für Schüler der Klasse 4 bis 01.10.2023
- Beratungsanträge für Verbleiber Klasse 1, Schüler Klasse 2 und 3 sowie Wiederholer Klasse 5 bis 16.10.2023
- Beratungsanträge für Schüler Klasse 1 (keine Verbleiber), Klasse 5 (keine Wiederholer) und Schulanfänger bis 20.12.2023
Örtliche Zuständigkeit
Grundschulen:
- 24. Schule
- 74. Schule
- Astrid-Lindgren-Schule
- August-Bebel-Schule
- Brüder-Grimm-Schule
- Christoph-Arnold-Schule
- Clara-Wieck-Schule
- Ernst-Pinkert-Schule
- Hans-Christian-Andersen-Schule
- Schule am Rabet
- Schule Mölkau
- Theodor-Körner-Schule
- Wilhelm-Busch-Schule
- Wilhelm-Wander-Schule
- BIP Kreativitätsgrundschule
- Schule Auguste
Oberschulen:
- 16. Schule
- 20. Schule
- Schule Ihmelsstraße
- Schule Mölkau
- Schule Paunsdorf
- 125. Schule